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Curriculum

Das Curriculum des Weiterbildungsstudiengangs geht hinsichtlich der vermittelten theoretischen Kenntnisse weit über dasjenige hinaus, was die Fachanwaltsordnung für die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Medizinrecht“ verlangt (vgl. § 14b FAO). Mit der Anerkennung der im Rahmen des Studiengangs erworbenen akademischen Leistungen für die Fachanwaltsausbildung darf somit gerechnet werden.

Der Studiengang beginnt jeweils im Oktober bzw. April und erstreckt sich über drei Semester.

In den ersten beiden Semestern werden wöchentliche Vorlesungen durchgeführt, die in der Regel freitags an den Abenden und samstags stattfinden, um auch Berufstätigen die Teilnahme zu ermöglichen. Thematisch gliedern sich die Vorlesungen in vier Module (A bis D). Bei einem Einstieg zum Wintersemester beginnen die Studierenden mit den Modulen A und B im ersten Semester und fahren mit den Modulen C und D im zweiten Semester fort. Beim Einstieg zum Sommersemester besuchen die Studierenden die Module C und D zuerst, gefolgt von A und B im zweiten Semester. Der Kurs „Einführung in medizinische Grundlagen“ des Moduls A wird für die Einsteiger im Sommersemester auch zu Beginn des Moduls C noch einmal angeboten. Der oder die Studierende muss jedes Modul absolvieren, um den Studiengang erfolgreich abzuschließen.

Im dritten Semester sind keine Präsenzveranstaltungen vorgesehen. Stattdessen nehmen die Studierenden zum einen an zwei Seminaren teil (Modul S), in deren Rahmen jeweils eine wissenschaftliche Arbeit zu verfassen und ein mündlicher Vortrag zu halten ist. Zum anderen ist in dieser Zeit die Masterarbeit (Modul M) zu verfassen.

Neben dem theoretischen Fachstudium ist zu einem Zeitpunkt nach Wahl ein vierwöchiges Praktikum (Modul P) in einem medizinrechtlichen Tätigkeitsbereich abzuleisten. In Betracht kommen etwa Anwaltskanzleien mit Tätigkeitsschwerpunkt im Medizinrecht, Rechtsabteilungen von Pharmaunternehmen, Gesundheitsministerien oder Ärztekammern. Bei einschlägiger Berufserfahrung ist eine Befreiung vom Praktikum möglich.

Sie können hier den vorläufigen Zeitplan 2023/2024 herunterladen.

Der weiterbildende Studiengang „Medizinrecht“ wird durch eine Masterprüfung abgeschlossen. Dazu muss der oder die Studierende insgesamt 60 Kreditpunkte erwerben. Davon stammen 32 Kreditpunkte aus den Vorlesungs-Modulen A bis D, 6 werden durch ein Praktikum, 8 durch die Teilnahme an zwei Seminaren sowie weitere 14 durch eine erfolgreiche Masterarbeit erworben.

Lehrveranstaltungsinhalte

Curriculum
Verantwortlichkeit: