Ärztliches Berufsrecht I - Allgemeines Berufsrecht
Das Berufsrecht erlebt in den letzten Jahren eine von vielen nicht geahnte Renaissance. Es beeinflusst vertragliche Kooperationen mit anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen, bindet den Arzt einerseits, schützt ihn aber auch vor unlauterer Beeinflussung. Berufsrecht eröffnet Querverbindungen zu allen wichtigen Themen im Gesundheitswesen. Das Berufsrecht ist längst nicht mehr mit der gelegentlich spöttisch als „Schilderordnung“ bezeichneten Beschränkung der Größe von Praxisschildern gleichzusetzen. Modernes Berufsrecht befasst sich mit Forschung, Datenschutz, Qualitätssicherung, Kooperationen, Antikorruption, Freiheit der Berufsausübung und Sanktionensystem im Gesundheitswesen.
In der Vorlesung werden sowohl das System der Selbstverwaltung, der Berufszugang, die Weiterbildung, Fortbildung, Qualitätssicherung, die Bedeutung von Empfehlungen, Leitlinien und Richtlinien, Niederlassung und Kooperationen, dem Arzt in der Informationsgesellschaft, Grenzen und Varianten von Vorteilsgewährung und –annahme sowie die Berufsgerichtsbarkeit einschl. von Approbationsentziehungsverfahren dargestellt wie überhaupt die öffentlich-rechtliche Prägung des Berufsrechts einen Schwerpunkt ausmacht. Besonderer Wert wird auf die praktische Relevanz der angesprochenen Rechtsgebiete gelegt.