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Grundlagen des Krankenhausrechts

Die Veranstaltung soll einen Überblick in die Grundstrukturen des (öffentlichen) Krankenhausrechts vermitteln.

In der Vorlesung werden zunächst grundlegende Fakten im Krankenhauswesen vorgestellt (etwa Krankenhäuser und Betten nach Trägern und Ländern, Staatliche Fördermittel im Krankenhausbereich, Ausgaben der GKV (ambulant und stationär) bundesweit 2008 usw.).

Im Anschluss werden europarechtliche Vorgaben anhand der Kompetenzen der Gemeinschaft im Gesundheitswesen, der Grundfreiheiten im Gesundheitssektor sowie des Europäischen Beihilfenrechts thematisiert.

Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Krankenhausrechts werden kompetenzrechtliche Aspekte, die Grundrechte und ihre Relevanz für das Krankenhauswesen sowie relevante Verfassungsgrundsätze des Art. 20 GG behandelt. Unter dem Aspekt des spezifischen Krankenhausrechts werden Grundzüge des Krankenhausplanungs- und -finanzierungsrechts erläutert. Schließlich werden unter dem Oberbegriff der Kooperationen Gestaltungsmodelle von Public-Private-Partnerships (PPP oder ÖPP) im Krankenhauswesen und die Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern vorgestellt.

Verantwortlichkeit: