Krankenhausplanungsrecht
Die Veranstaltung vermittelt die Grundstrukturen des Krankenhausplanungs- und -finanzierungsrechts.
Im Mittelpunkt steht das System der Krankenhausplanung der Länder, ausgehend von den bundesrechtlichen Vorgaben (KHG) und der landesrechtlichen Ausgestaltung in den Landes-Krankenhausgesetzen. Die Grundzüge des Planungsverfahrens werden ebenso vermittelt wie die Umsetzung der Versorgungsentscheidung. Besonderes Augenmerk wird den einschlägigen Rechtsschutzfragen, vor allem dem Rechtsschutz des unmittelbar betroffenen Krankenhausträgers wie auch dem konkurrierender Krankenhausträger, gewidmet.
Daran schließen sich die Grundzüge des Krankenhausförderrechts durch die Länder an. Allgemeine bundesrechtliche Vorgaben werden ebenso dargestellt wie die Besonderheiten des Landesrechts (Investitionsprogramme, Einzel- und Pauschalförderung).
Schließlich werden die Bezüge der Krankenhausplanung zum Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) vermittelt. Anhand der für die Praxis wichtigen Themen „Versorgungsverträge mit Krankenhäusern (§§ 108 f. SGB V)“ und „Zulassung zur ambulanten Behandlung nach § 116b Abs. 2 SGB V“ werden die diesbezüglichen Wechselwirkungen dargestellt.