Medizinische Versorgungszentren
Zum 1. Januar 2004 hat der Gesetzgeber mit dem Medizinischen Versorgungszentrum einen neuen Leistungserbringer im GKV-System geschaffen. Anders als Vertragsarztpraxen können MVZ z.B. in der Rechtsform der GmbH betrieben werden.
Die Motive zur Errichtung eines MVZ sind vielfältig. Sie reichen von der Versorgungsverbesserung bis hin zur Schaffung von Beteiligungsgesellschaften mit dem Ziel eines Börsengangs. In der Praxis ist festzustellen, dass MVZ in erheblichem Umfang von Krankenhausträgern errichtet werden, um Zugang zur ambulanten Patientenversorgung zu erhalten. Die so errichteten MVZ treten in Wettbewerb zu den niedergelassenen Ärzten.
Die Vorlesung gibt einen praxisnahen Überblick über die wesentlichen MVZ-Gestaltungsformen, bietet praktische Hinweise und behandelt offene Fragen.