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Öffentlicher Gesundheitsdienst und Gesundheitspolitik

Die Vorlesung gibt einen Überblick in die Organisation und die rechtlichen Grundlagen des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Ausgehend von den bundesrechtlichen Regelungen (IfSG, TrinkwVO) und den Landesgesetzen (exemplarisch für NRW: ÖGDG, PsychKG, HygieneVO usw.) werden die wesentlichen Aufgaben der Gesundheitsämter dargestellt.

Im Vordergrund steht die gemeinsame Fallbearbeitung und Diskussion anhand ausgewählter Beispielsfälle aus Verwaltungspraxis und Rechtsprechung. Behandelt werden Fälle aus

  • der Umweltmedizin
  • dem (Gesundheits-)Beruferecht,
  • der Arzneimittelüberwachung,
  • dem Infektionsschutzrecht,
  • der Hygieneüberwachung sowie
  • der Prävention
Verantwortlichkeit: