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Vertragliche Grundlagen der stationären Versorgung

Das Recht der stationären Versorgung ist Teil des Krankenhausrechts. In Abgrenzung zum Krankenhausplanungsrecht und Krankenhausfinanzierungsrecht als weiteren Teilgebieten befasst sich das Recht der stationären Versorgung insbesondere mit den Leistungs- und Vertragsbeziehungen der im Rahmen der stationären Versorgung beteiligten Hauptakteure (Krankenhaus, Patient, Kostenträger).

Gegenstand der Vorlesung ist die Darstellung und Differenzierung der verschiedenen Leistungserbringer sowohl im Hinblick auf den Versorgungsauftrag und -umfang als auch der Organisationsstrukturen von Krankenhäusern. Aus dem Blickwinkel der Patienten werden die rechtlichen Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Krankenhausbehandlung sowie die vertraglichen Grundlagen einschließlich der Wahlleistungsvereinbarungen aufgezeigt. Gleichfalls werden die Abrechnungswege sowie die Grundzüge des Vergütungssystems behandelt. Im Rahmen der Schnittstelle zur ambulanten Versorgung wird auch die Kooperation zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten insbesondere im Hinblick auf die Einbindung in den Krankenhausbetrieb thematisiert.

Verantwortlichkeit: