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Antrittsvorlesung von Professor Frank Stollmann: „Reformbedarfe in der Gesundheitsversorgung“

Welche „offenen Baustellen“ gibt es im Gesundheitswesen, und wie könnten sich diese Reformbedarfe lösen lassen? Diesen Fragen widmete sich Prof. Dr. Frank Stollmann in seiner Antrittsvorlesung am 11. Oktober 2022 im Haus der Universität im Düsseldorfer Stadtzentrum, nachdem er im Dezember 2021 an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität zum Honorarprofessor ernannt wurde.

Die Antrittsvorlesung wurde von der Dekanin Frau Prof. Dr. Lugani eröffnet, die die zahlreich erschienenen geladenen Gäste und insbesondere die Familie von Professor Stollmann begrüßte und die besonders engagierte Rolle Stollmanns im Lehrbetrieb der Juristischen Fakultät hervorhob. Professor Stollmann lehrt seit 2007 im Masterstudiengang Medizinrecht und seit 2017 auch im Schwerpunktbereich Medizinrecht das Krankenhausrecht, das öffentliche Gesundheitsrecht und die öffentlich-rechtlichen Grundlagen des Gesundheitswesens. Sowohl im Masterstudiengang als auch im Schwerpunktbereich Medizinrecht war er von Anfang an als Lehrbeauftragter tätig und hat sich nicht nur bei der Betreuung von Masterarbeiten und Hausarbeiten, sondern auch in allen anderen Teilen des Prüfungswesens intensiv engagiert.

Im Anschluss hielt Herr Prof. Dr. Helmut Frister, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht und geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtsfragen der Medizin, eine Laudatio auf Professor Stollmann. Frister zeichnete den Werdegang Stollmanns nach, der nach seinem 1992 abgelegten 2. Juristischen Staatsexamen in den Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen eingetreten war. 2003 hat er mit einer Arbeit über den Sonn- und Feiertagsschutz in Potsdam promoviert. Seit 2007 ist Stollmann Leiter der Gruppe "Heilberufe, GKV, Sektorenübergreifende Versorgung" im nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium. Professor Frister hob insbesondere das breit angelegte wissenschaftliche Werk von Prof. Dr. Stollmann hervor. Dieses umfasst neben der Dissertation vier weitere Monographien, zwei Lehrbücher, zahlreiche Kommentierungen und Handbuchbeiträge, weit über 100 Aufsätze in juristischen Zeitschriften und zudem noch zahlreiche Online-Publikationen, didaktische Beiträge, Entscheidungsanmerkungen, Rezensionen und Herausgeberschaften.

Zu Beginn seiner Antrittsvorlesung legte Herr Prof. Dr. Stollmann im Rahmen seiner Vorbemerkungen die besonderen praktischen und rechtlichen Schwierigkeiten in der Gesundheitsversorgung dar und regte die Gedanken der Zuhörer mit einem Zitat von Ludwig Thoma an: „Es gibt Berge, über die man hinüber muss, sonst geht der Weg nicht weiter“. Getragen von dieser ermutigenden Erkenntnis referierte Stollmann zunächst über den Sachstand in der stationären Versorgung, die sich vor allem in den Ballungsräumen in Nordrhein-Westfalen nicht nur einer hohen Auslastung, sondern auch einer wirtschaftlich schwierigen Lage sowie dem Fachkräftemangel in Ärzteschaft und Pflege entgegengestellt sieht. Die Personalnot sei dramatisch, so Stollmann, und auch ein vielfach unkoordinierter, kontraproduktiver Wettbewerb zwischen den zahlreichen Krankenhäusern in den Ballungsgebieten verschärfe die Situation. Als denkbare Lösungsansätze stellte Stollmann eine gestufte Versorgungsplanung und Versorgungskonferenzen – gemeinsam und einheitlich für den ambulanten und stationären Bereich – vor. Als praktisches Beispiel stellte Professor Stollmann die Möglichkeit der Umwandlung von Krankenhäusern vor, die sich der Gefahr der Schließung entgegengesetzt sehen. Anstatt geschlossen zu werden könnten Krankenhäuser an geeigneten Standorten zu regionalen Gesundheitszentren umgewandelt werden, um die Versorgung zu stärken. In diesen Gesundheitszentren könnten verschiedene Leistungserbringende ihrer Tätigkeit interdisziplinär und interprofessionell nachgehen, verbunden mit einer Erreichbarkeit von 24 Stunden. Diese sektorübergreifende Erreichbarkeit, verbunden mit Angeboten zur ambulanten fachärztlichen Versorgung, an der sich auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte beteiligen können, könnte die regionalen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten effektiv bedienen.

 

Nach Bemerkungen zum Reformbedarf des Finanzierungssystems widmete sich Professor Stollmann dann der ambulanten Versorgung und legte auch hier den Sachstand sowie denkbare Lösungsansätze dar. Stollmann regte an, den rechtlichen Ordnungsrahmen, insbesondere die für juristische Laien beinahe undurchdringlichen Detailregulierungen im fünften Sozialgesetzbuch, sowie das Vergütungs- und Finanzierungssystem zu vereinfachen. Lokale Gesundheitszentren mit regionalem Gesamtbudget könnten gerade in ländlichen Regionen ein neues Versorgungsmodell in der ambulanten Versorgung darstellen und das Ambulantisierungspotential ausschöpfen.

Sein Resümee leitete Stollmann wieder mit einem Fazit ein: Schon Albert Einstein stellte fest: „Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.“ Die Weichen zu Problemlösungen in der Gesundheitsversorgung müssten jetzt gestellt werden, so Professor Stollmann, nicht erst in den nächsten Legislaturperioden. Es müsse eine breite Sachkoalition auf Bundes- und Länderebene unter Einbeziehung aller Beteiligter geben; klare Zielbestimmungen seien erforderlich.

Im Anschluss an die Vorlesung, die mit großem Applaus der Zuhörenden endete, diskutierte Stollmann mit dem Plenum über das soeben Referierte, wobei sich zahlreiche Gäste aus Politik und Praxis in die spannende Diskussion einbrachten. Der Abend schloss mit einem Empfang im Foyer des Hauses der Universität mit angeregten Gesprächen und vielen Glückwünschen an Professor Stollmann, denen sich die Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf gerne anschließt.

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