Call for Papers: Drittes Düsseldorfer Medizinrechts-Kolloquium 2021
Tagung des wissenschaftlichen Nachwuchses am Freitag, 01. Oktober 2021 an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Als sich ständig fortentwickelnde Querschnittsmaterie gewinnt das Medizin- und Gesundheitsrecht zunehmend an Bedeutung und bietet beträchtliches Forschungs- und Diskussionspotenzial. Seit 2018 bietet das Institut für Rechtsfragen der Medizin an der Heinrich-Heine-Universität jungen WissenschaftlerInnen in Form des „Düsseldorfer Medizinrechts-Kolloquiums“ die Möglichkeit zum fachlichen Austausch über ihre aktuellen Forschungsprojekte im breiten Feld des Medizin- und Gesundheitsrechts. (Tagungsberichte zu den vergangenen Veranstaltungen finden Sie unter https://bit.ly/36WbuOJ und https://bit.ly/2JRrwAF sowie in der Zeitschrift „Gesundheitsrecht“, GesR 2018, 812 ff. und GesR 2019, 814 f.)
Nachdem die Veranstaltung im letzten Jahr pandemiebedingt leider pausieren musste, möchten wir am 01. Oktober 2021 nunmehr das dritte Düsseldorfer Medizinrechts-Kolloquium veranstalten. Die Tagung wird erstmals als Hybridveranstaltung stattfinden.
Als ReferentIn erhalten Sie Gelegenheit, Ihr aktuelles medizinrechtliches Forschungsprojekt (Dissertation, Habilitation etc.) aus dem Zivil-, Straf- oder Öffentlichen Recht im Rahmen eines dreißigminütigen Vortrags einem fachkundigen Publikum zu präsentieren. In der anschließenden Diskussion erhalten Sie Feedback, durch das Sie Ihre bisherigen Forschungsergebnisse auf den Prüfstand stellen und wertvolle Anregungen für Ihre weitere Arbeit erlangen können. Neben Ihren wissenschaftlichen KollegInnen werden auch ProfessorInnen und berufserfahrene PraktikerInnen mit juristischem sowie medizinischem Hintergrund unter den Zuhörern sein, die Ihnen hilfreiche Tipps für Ihr weiteres Fortkommen geben können. Das Kolloquium bietet außerdem eine gute Möglichkeit, die eigene Vortragskompetenz im Hinblick auf die mündliche Verteidigung der Forschungsarbeit zu trainieren.
Interessierte, die einen Vortrag über ihre Forschungsarbeit halten und ihr Thema zur Diskussion stellen möchten, bitten wir, eine Bewerbung mit einem kurzen Konzeptpapier von maximal zwei Seiten Länge und einem Lebenslauf unter Angabe des voraussichtlichen Standes ihrer Arbeit im Oktober 2021 bis zum 30. Juni 2021 per E‐Mail an zu übersenden. Um dem Charakter des Medizinrechts als Schnittstellenrechtsgebiet Rechnung zu tragen, besteht keine weitere thematische Eingrenzung für Ihren Vortrag. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Für eine Weiterleitung dieser Ankündigung an junge WissenschaftlerInnen und Interessierte aus Ihrem Kollegen- und Bekanntenkreis wären wir dankbar.
Wir freuen uns auf interessante Beiträge und verbleiben
mit herzlichen Grüßen
Prof. Dr. Katharina Lugani und das Organisationsteam des Instituts für Rechtsfragen der Medizin