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2. Düsseldorfer Medizinrechtskolloquium

Am 27.9.2019 fand das 2. Düsseldorfer Medizinrechtskolloquium des Instituts für Rechtsfragen der Medizin statt.

Zum zweiten Mal bot das Institut für Rechtsfragen der Medizin am 27.9.2019 Doktoranden im Bereich des Medizinrechts aus dem gesamten Bundesgebiet die Gelegenheit zur Vorstellung ihrer Forschungsarbeiten und zum Dialog hierüber mit erfahrenen Praktikern. Das Institut für Rechtsfragen der Medizin (IMR) war mit drei Direktoren vertreten – dem geschäftsführenden Direktor Prof. Dr. Helmut Frister sowie mit Frau Prof. Dr. Katharina Lugani und Herrn RA Prof. Dr. Karl-Heinz Möller. Zahlreiche Lehrbeauftragte aus dem vom IMR organisierten Aufbaustudiengang „LL.M. Medizinrecht“ und dem Schwerpunktbereich 9 nahmen teil, darunter Herr Dr. Matthias Dann, LL.M., Herr RA Nurettin Fenercioglu, LL.M., Herr RA Dr. Thomas Holl, Herr Detlef Kerber und Frau RAin Luiza Nicuta, LL.M. (Medizinrecht).

Nach der Eröffnung durch Frau Prof. Dr. Lugani referierten sieben Doktoranden zu unterschiedlichsten Themen: Frau Lisa-Cathrin Uebel, LL.M. (Medizinrecht) trug vor zum Thema "Die Einordnung von Produkten als Medizinprodukt unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen an klinische Prüfungen", Frau Annika Daum zum Thema "Die kaufrechtliche Nacherfüllung des Behandelnden beim Implantationsvertrag", Frau Vanessa Marie Zeeb zu "Die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von geflüchteten Menschen – Möglichkeiten und Grenzen der Prävention", Frau Julia Berke zu "Die geschuldete Leistung in der Palliativmedizin vor dem Hintergrund des medizinischen Standardbegriffs i.S.d. § 630a II Hs. 1 BGB", Herr Christian Rink zu "Die Regelung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in den Bereitschaftsdienstordnungen der Ärztekammern und der Kassenärztlichen Vereinigungen – eine Bewertung aus öffentlich-rechtlicher Perspektive", Frau Carolin Johanna Duda zu "Die Selbstverwaltung im Krankenversicherungsrecht" und Frau Lena Brechtken zu "Die Vorsatzstrafbarkeit des Arztes bei der Vornahme lebensgefährlicher Behandlungen".

Die Vorträge sorgten für viele angeregte Diskussionen mit reichhaltigen Anregungen für die Forschungsprojekte. Die Reaktionen der Praktiker gaben den Doktoranden Anhaltspunkte, inwieweit ihre Fragestellungen und Lösungswege aus der Sicht der Praxis im Hinblick auf Relevanz, Praktikabilität, Kohärenz, Gewichtung und Überzeugungskraft bereits vollends ausgereift und inwieweit noch optimierbar waren.

Die Schlussworte sprach Prof. Dr. Helmut Frister. Die Veranstaltung, die sich bereits in der Erstauflage vergangenes Jahr großer Beliebtheit erfreut hatte, war dieses Jahr von allen Beteiligten noch besser nachgefragt und besucht, so dass eine dritte Auflage im Jahr 2020 vom IMR alsbald geplant werden wird. Dank der großzügigen Förderung durch das Projekt Bürgeruniversität sowie die Kanzleien Prof. Dr. Halbe, Rothfuß und Partner, Möller und Partner, Rehborn Rechtsanwälte und Taylor Wessing, - die zudem noch durch ihre persönliche Teilnahme die Veranstaltung unterstützten –  war die Teilnahme und Verpflegung für alle Beteiligten kostenlos und die Teilnehmer konnten bei einem gemeinsamen Abendessen auf das ertragreiche Kolloquium anstoßen. Großer Dank für die Organisation gebührt Frau Annika Daum, wiss. Mit. von Frau Prof. Lugani am Institut für Rechtsfragen der Medizin.

 

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