Studieninformation
Allgemeine Informationen:
Einzigartig in Deutschland richtet sich unser medizinrechtlicher Studiengang ausschließlich an Juristen. Adressaten sind sowohl Berufsanfänger und Berufsanfängerinnen als auch praktisch tätige Juristen und Juristinnen, insbesondere Rechtsanwälte/-innen und Mitarbeiter/-innen in Gesundheitsämtern, Versicherungen, Kammern und Vereinigungen.
Der LL.M. Medizinrecht hat eine Studiendauer von 3 Semestern. Der Einstieg ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Der Studienbeginn zum Wintersemester ist im Oktober. Bei einem Einstieg zum Sommersemester beginnt der Studiengang im März.
Die praxisorientierte Ausgestaltung des LL.M. Programms vermittelt den Absolventen umfassende fachliche Kenntnisse und berufsspezifische Fähigkeiten, die sie in die Lage versetzen, den Anforderungen eines Juristen im gesamten Bereich des Medizinrechts gerecht zu werden. Die Breite der Ausbildung spiegelt sich in der Auswahl der Lehrenden wieder. So konnten als Dozenten nicht nur die Professoren der Juristischen Fakultät, sondern auch viele ausgewiesene Fachleute aus den unterschiedlichsten Berufsfeldern gewonnen werden. Um die besondere Qualität der Ausbildung zu sichern, ist der Studiengang auf maximal 25 Teilnehmer begrenzt. Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die zur Verfügung stehenden Plätze, wählt der Studien- und Prüfungsausschuss die qualifiziertesten Teilnehmer aus.
Die erfolgreiche Teilnahme am Studiengang berechtigt zur Führung des Titels LL.M. (Medizinrecht). Das Curriculum des Weiterbildungsstudiengangs geht hinsichtlich der vermittelten theoretischen Kenntnisse weit über dasjenige hinaus, was die Fachanwaltsordnung für die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Medizinrecht" verlangt (vgl. § 14b FAO). Mit der Anerkennung der im Rahmen des Studiengangs erworbenen akademischen Leistungen für die Fachanwaltsausbildung darf somit gerechnet werden.
Studienverlauf:
In den ersten beiden Semestern finden wöchentliche Vorlesungen freitags an den Abenden und samstags statt (insgesamt 26 Wochenenden), die thematisch in vier Module (A bis D) unterteilt sind. Es besteht grundsätzlich Präsenzpflicht, wobei im geringen Umfang die Möglichkeit der digitalen Teilnahme an Präsenzveranstaltungen besteht. Zudem werden einzelne Veranstaltungen auch rein digital angeboten.
Im dritten Semester finden keine wöchentlichen Vorlesungen mehr statt. Stattdessen nehmen die Studierenden zum einen an zwei Seminaren teil, in deren Rahmen jeweils eine wissenschaftliche Arbeit zu verfassen und ein mündlicher Vortrag zu halten ist. Zum anderen ist in dieser Zeit die Masterarbeit zu verfassen.
Neben dem theoretischen Fachstudium ist zu einem Zeitpunkt nach Wahl ein vierwöchiges Praktikum in einem medizinrechtlichen Tätigkeitsbereich abzuleisten. In Betracht kommen etwa Anwaltskanzleien mit Tätigkeitsschwerpunkt im Medizinrecht, Rechtsabteilungen von Pharmaunternehmen, Gesundheitsministerien oder Ärztekammern. Bei einschlägiger Berufserfahrung ist eine Befreiung vom Praktikum möglich.
Den idealtypischen Studienverlaufsplan können Sie hier einsehen. Dieser gibt einen Überblick über die Bestandteile und den Aufbau des Studiums.
Zulassungsvoraussetzungen:
Zulassungsvoraussetzung zum Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht ist eine bestandene erste juristische Prüfung (Erstes Staatsexamen). Andere in- und ausländische Studienabschlüsse werden anerkannt, sofern kein wesentlicher Unterscheid zu den in der ersten juristischen Staatsprüfung zu erbringenden Leistungen besteht. Außerdem wird berufspraktische Vorerfahrung vorausgesetzt.
Studiengebühren:
Die Studiengebühren belaufen sich auf 3.000 Euro pro Semester. Für Personen mit geringem Einkommen (derzeit weniger als 1.500 Euro brutto pro Monat im Mittel innerhalb eines jeden Semesters, z.B. bei Referendaren und Referendarinnen) gilt eine ermäßigte Gebühr von 2.000 Euro pro Semester.
Darin enthalten ist die Gasthörergebühr der Heinrich-Heine-Universität. Das Institut für Medizinrecht kümmert sich um Ihre Immatrikulation.
Für Bewerbungen zum Wintersemester, die bis zum 30. Juni eingehen, wird ein einmaliger Frühbucherrabatt von 500 Euro gewährt. Für solche, die bis zum 31. Juli eingehen, wird ein Rabatt von 250 Euro gewährt. Bei Beginn im Sommersemester werden die Frühbucherrabatte den Teilnehmern gewährt, deren Bewerbungen bis zum 30. November bzw. bis zum 31. Dezember eingehen.
Binnen 10 Tagen nach Erteilung der bedingten Zulassung ist eine Anzahlung in Höhe von 500 € zu leisten. Die erste Rate in Höhe von 2.500 Euro ist bis zum 15.09. (bei Beginn im WiSe) bzw. 15.03. (bei Beginn im SoSe), die zweite Rate in Höhe von 3.000 Euro ist bis zum 15.03. bzw. 15.09. zu erbringen.
Einzelheiten zum Studiengang LL.M. Medizinrecht entnehmen Sie bitte der Studien-, Prüfungs- und Eignungsfeststellungsordnung.