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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang ist eine bestandene erste juristische Prüfung (Erstes Staatsexamen). Andere in- und ausländische Studienabschlüsse werden anerkannt, sofern kein wesentlicher Unterscheid zu den in der ersten juristischen Staatsprüfung zu erbringenden Leistungen besteht. Außerdem wird berufspraktische Vorerfahrung vorausgesetzt.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Eignungsfeststellungsordnung.

Bei Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere dem Erfordernis berufspraktischer Vorerfahrung, wenden Sie sich bitte an unseren Studiengangskoordinator Herrn Dennis Wittemeier, Tel.: (+49)211-8115805; E-Mail: irdm(at)hhu.de.

Sprachliche Voraussetzungen

Der Studiengang behandelt komplexe medizinrechtliche Fragestellungen, weshalb sehr gute Deutschkenntnisse unerlässlich sind.

Praktikum / Praktikumsbefreiuung

Gemäß § 4 Abs. 2 Prüfungsordnung besteht die Möglichkeit vom Praktikum befreit zu werden. Hat der oder die Studierende nach seinem ersten juristischen Staatsexamen bereits eine Tätigkeit im einschlägigen Berufsfeld ausgeübt, die über die nach § 1 Abs. 1 der Eignungsfeststellungsordnung erforderliche berufspraktische Erfahrung hinausgeht, oder übt er eine solche Tätigkeit während des Studiengangs aus, so kann diese als Praktikumsersatz anerkannt werden. Die Tätigkeit muss den Anforderungen an das Praktikum nach Inhalt und Umfang entsprechen (§ 4 Abs. 1 Prüfungsordnung). Auch hauptberufliche Teilzeitbeschäftigungen können anerkannt werden. Über die Anerkennung hierüber entscheidet auf Antrag der Studien- und Prüfungsausschuss.

Rabatte

Das IMR bietet einen einmaligen Rabatt für Frühbucher i.H.v. 500 Euro (Bewerbungseingang bis 30. Juni bzw. 30. November) bzw. 250 Euro (Bewerbungseingang bis 31. Juli bzw. 31. Dezember) und einen Rabatt für Referendare oder Bewerber mit vergleichbarem Einkommen (derzeit weniger als 1.800 Euro brutto pro Monat im Mittel innerhalb eines jeden Semesters) i.H.v. 1.000 Euro pro Semester.

Darüber hinaus hat ein Bewerber pro Semester die Chance als Kurshelfer einen weiteren Rabatt auf die Studiengebühren i.H.v. 500 Euro zu erhalten.

Anwesenheitspflicht

Der Studiengang mit der begrenzten Teilnehmerzahl (max. 25) lebt von der Interaktion zwischen Studiengangteilnehmern und Dozenten. Eine Anwesenheitspflicht ist deshalb in der Studienordnung festgeschrieben. Im Abschlusszeugnis werden nur die Stunden der tatsächlichen Anwesenheit bescheinigt. Im Falle dringender beruflicher Termine oder Krankheit besteht natürlich die Möglichkeit, dem Studiengang nach vorheriger Entschuldigung ausnahmsweise fernzubleiben. Es besteht grundsätzlich Präsenzpflicht, wobei in einem gewissen Umfang die Möglichkeit der digitalen Teilnahme an Präsenzveranstaltungen besteht. Zudem werden einzelne Veranstaltungen auch rein digital angeboten.

Status

Alle Studierenden des LL.M.-Studiengangs werden als Gasthörer an der Heinrich-Heine-Universität eingeschrieben. Damit erhalten die Studierenden insbesondere die Möglichkeit eine Mensakarte und eine Ausleihkarte für die Zentral- sowie für die umfangreiche juristische Bibliothek zu erwerben. Die Gasthörer der Heinrich-Heine-Universität erhalten kein NRW-Ticket. Die Gasthörergebühr der Heinrich-Heine-Universität ist in dem Studienentgelt bereits enthalten. Das Institut für Rechtsfragen der Medizin kümmert sich um Ihre Immatrikulation.