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Ärztliches Berufsrecht III (Arbeitsrecht)

Die Vorlesung gibt den Studierenden einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die sich bei der Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzten sowie des Pflegepersonals in Krankenhäusern im Rahmen von Arbeitsverhältnissen ergeben. Behandelt werden die drei großen Themenbereiche der Begründung des Arbeitsverhältnisses, der Rechte und Pflichten im bestehenden Arbeitsverhältnis und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei geht es etwa um die Arbeitnehmereigenschaft von Ärztinnen und Ärzten, Diskriminierungsverbote, das Fragerecht im Bewerbungsgespräch, die Arbeitszeit, Leistungsstörungen und Haftung im Arbeitsverhältnis, die Befristung und die Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Neben den gesetzlichen Regelungen werden die einschlägigen Tarifverträge und vor allem die im Arbeitsrecht besonders wichtige Rechtsprechung erläuter

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