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Über das Dr. med Micheline Radzyner-Institut für Rechtsfragen der Medizin

Tragender Gedanke für die Gründung dieses Instituts ist die zunehmende Wichtigkeit der Zusammenarbeit von Rechtswissenschaftlern und Medizinern. Aus der Fachpresse bekannte Schlagworte wie ärztliche Aufklärungspflicht, Kunstfehler, Vertragsgestaltung zwischen Arzt und Patient, private Zuzahlungen, u.a. können nur interdisziplinär betrachtet und diskutiert werden. Durch gemeinsame Tagungen und fachübergeifende Publikationen soll zur Klärung offener Rechtsfragen der Medizin beigetragen werden.

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