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Das Institut

Über das Institut für Rechtsfragen der Medizin

Das Institut für Rechtsfragen der Medizin an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf wurde am 13. April 1999 mit Unterstützung der Wittgensteiner Kliniken AG, insbesondere ihrem damaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Dr. h.c. H. Leimbach gegründet. Das Institut hat die Aufgabe, Rechtsfragen der Medizin in Forschung und Lehre zu vertreten, den interdisziplinären Austausch zwischen den Bereichen Rechtswissenschaft und Medizin zu fördern sowie der wissenschaftlichen Publizität des Medizinrechts durch Veröffentlichungen, Vorträge und Tagungen zu dienen. 

Tragender Gedanke für die Gründung dieses Instituts ist die zunehmende praktische und theoretische Relevanz einer Zusammenarbeit von Rechtswissenschaftlern und Medizinern. Durch gemeinsame Tagungen und fachübergreifende Publikationen soll zur Klärung offener Rechtsfragen der Medizin beigetragen werden.

Im Jahre 2002 wurde das Institut auf Initiative von Herrn Dr. h.c. Harry Radzyner und mit Unterstützung von Herrn Dr. Otto Georg erweitert. Es befasst sich seitdem auch verstärkt mit Rechtsfragen, die sich aus den aktuellen Biotechnologien ergeben. Außerdem strebt das Institut eine enge Zusammenarbeit mit der Partnerfakultät der Reichman University in Herzliya, Israel, an, mit der bereits in anderen Bereichen enge Beziehungen bestehen, die ebenfalls von Herrn Dr. h.c. Radzyner initiiert und gefördert worden sind. 

Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 06. Dezember 2005 einstimmig beschlossen, das Institut für Rechtsfragen der Medizin in Zukunft "Dr. med. Micheline Radzyner-Institut für Rechtsfragen der Medizin" zu benennen. Dr. med. Micheline Radzyner, die Ehefrau von Dr. Harry Radzyner, war in all den Jahren der Juristischen Fakultät gemeinsam mit ihrem Ehemann sehr verbunden. Nach ihrem Studium in Krakau und Wien hat sie ihre Ausbildung als Fachärztin für Kinderheilkunde an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf abgelegt und die Universität seitdem als ihre alma mater betrachtet. Frau Dr. Radzyner praktizierte bis vor wenigen Jahren als anerkannte Kinderärztin in Düsseldorf, verlor aber nie den Kontakt zur Universität, d.h. zur Medizinischen Fakultät, neuerdings aber auch zur Juristischen Fakultät. Die Benennung des Instituts soll insoweit auch die Verbundenheit zur Medizinischen Fakultät zum Ausdruck bringen.

Seit 2008 zählt auch Frau Ilse Lang, Gründerin der Alexandra-Lang-Stiftung für Patientenrechte, zu den Förderern des Instituts.

Verantwortlichkeit: