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Einführung in medizinische Grundlagen

Im Rahmen des Studiengangs Medizinrecht werden interdisziplinär auch die für Juristen notwendigen medizinischen Grundlagen vermittelt. Für den medizinrechtlich tätigen Juristen ist es unerlässlich, über gewisse medizinische Grundkenntnisse zu verfügen, die es ihm erst ermöglichen, beispielsweise medizinische Sachverständigengutachten zu lesen und zu würdigen.

Dabei geht es nicht nur um die Vermittlung der speziellen medizinischen Terminologie, sondern auch darum zu erfahren, wie ärztliche Arbeitsabläufe, medizinische Untersuchungen und Diagnostik in der Praxis verlaufen. Es werden darüber hinaus Arbeitshilfen für die Bearbeitung medizinrechtlicher Fallkonstellationen vermittelt, komplikationsträchtige medizinische Fachgebiete und Fallkonstellationen vorgestellt und auf die Besonderheiten des Arztmandates aus anwaltlicher Sicht eingegangen. Die Beiträge zum medizinischen Gutachterwesen, zum ärztlichen Fehlermanagement und zur Rechtsmedizin fokussieren abschließend noch einmal die interdisziplinären Schaltstellen zwischen Recht und Medizin.

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