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Verfassungs- und europarechtliche Bezüge des Medizinrechts

Verfassungsrechtliche Bezüge des Medizinrechts

Diese Veranstaltung soll die verfassungsrechtlichen Bezüge des Medizinrechts deutlich machen. An ausgewählten Beispielen werden grundrechtliche Fragen – etwa des Schutzes der Menschenwürde, des Lebens und der Berufsfreiheit – und organisationsrechtliche Fragen – etwa des Sozialversicherungs- und des Kammerrechts – aufgeworfen. Dabei werden Leitlinien des Verfassungsrechts und der Verfassungsrechtsprechung aufgezeigt. Details des Verfassungsrechts, aber auch der Grenzen verfassungsrechtlicher Determinierung des Rechts werden exemplarisch verdeutlicht. Lernziel der Veranstaltung ist vor allem, die denkbaren praktischen Konsequenzen aus einer spezifisch verfassungsrechtlichen Betrachtung zu ziehen. Diese erschöpfen sich nicht in den außerordentlichen verfassungsprozessualen Möglichkeiten, die für den Praktiker zu Recht als Spezialfragen erscheinen. Vielmehr wird die Bedeutung verfassungsrechtlicher Argumente bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts im Rahmen der fachgerichtlichen und außergerichtlichen Lösung von Rechtsstreitigkeiten in den Vordergrund gerückt.

Europarechtliche Aspekte des Medizinrechts insbesondere des ärztlichen Berufsrechts

Wie bei der Veranstaltung zu den verfassungsrechtlichen Bezügen des Medizinrechts handelt es sich auch beim Europarecht um eine Materie, deren Konsequenzen in vielen Einzelrechtsfragen zu ziehen sind, die wiederum in weiteren Lehrveranstaltungen gezogen werden. Das gilt insbesondere auch für das ärztliche Berufsrecht. Ziel dieser Veranstaltung ist es, das dogmatische Handwerkszeug für spezifisch europarechtliche Fragen und Argumente zu erarbeiten. Dabei geht es weniger um die institutionelle Seite des Europarechts, die im grundständigen Studium im Vordergrund steht. Vielmehr konzentriert sich die Veranstaltung auf die praktisch relevanten Grundfreiheiten und die Mechanismen der Richtlinien (Umsetzungsfragen, direkte Wirkungen und richtlinienkonforme Auslegung). Auch die Fragen und Konsequenzen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts werden behandelt. Mit ausgewählten Beispiele aus der Rechtsprechung wird die stark richterrechtliche geprägte Dogmatik gerade der Grundfreiheiten exemplarisch behandelt.

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