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Vertragsarztrecht und vertragsärztliches Vergütungssystem

In den Vorlesungen "Vertragsarztrecht" und "Vertragsärztliches Vergütungssystem" werden zunächst die allgemeinen Grundsätze des Vertragsarztrechts sowie die institutionellen Strukturen der gemeinsamen Selbstverwaltung vermittelt. Im Anschluss daran wird das Zulassungsrecht insbesondere unter Berücksichtigung praxisrelevanter Fragestellungen behandelt. Die Vorlesungen umfassen weiter eine ausführliche Darstellung des vertragsärztlichen Vergütungssystems unter besonderer Berücksichtigung von Honorarberichtigungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren. Weiter werden Diziplinar- und Zulassungsentziehungsverfahren dargestellt. Die Vorlesungsreihe wird abgeschlossen durch eine Darstellung der Integrierten Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V und von Selektivverträgen nach §§ 73b, 73c SGB V.

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