Zum Inhalt springenZur Suche springen

Bericht zum 10. Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag

Am 16.11.2019 fand der von der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein und dem Düsseldorfer Institut für Rechtsfragen der Medizin gemeinsam ausgerichtete 10. Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag statt. Im Beisein von etwa 100 Teilnehmern aus Wissenschaft und Praxis befassten sich die Referenten auch in diesem Jahr mit den Brennpunkten des Gesundheits- und Arztstrafrechts.

Nach einer Begrüßung aller Anwesenden durch Prof. Dr. Helmut Frister machte Prof. Dr. Michael Lindemann den Anfang mit seinem Beitrag „Update im Medizinstrafrecht – Entscheidungen, Tendenzen“. Schwerpunktmäßig wurde die aktuelle Rechtsprechung zur Sterbehilfe dargestellt und gewürdigt. Im Mittelpunkt standen die beiden Urteile des BGH vom 3.7.2019, welche immer wieder in Bezug zur altbekannten „Wittig“-Rechtsprechung gesetzt wurden. Anschließend wendete sich der Referent den jüngsten Tendenzen in der Rechtsprechung zum Schwangerschaftsabbruch und der Fortpflanzungsmedizin zu. Abgeschlossen wurde der Beitrag mit aktuellen Entscheidungen im Bereich der Wirtschaftsstraftaten und einem Ausblick auf die Einführung von Verbandssanktionen.

Nach anschließender Diskussion trug Rechtsanwalt Dr. Matthias Dann, LL.M. zum Thema „Der (gekaufte) Verbotsirrtum im Medizinstrafrecht“ vor. Zur Einführung stellte der Referent typische Fallkonstellationen des Verbotsirrtums im Medizinstrafrecht dar. Nach einer kurzen Einführung in die Thematik zeigte der Referent auf, welche Anforderungen an den Auftraggeber sowie Gutachten und Gutachter zu stellen sind, um einen unvermeidbaren Verbotsirrtum annehmen zu können. Anschließend wurden die Pflichten des Anwalts im Rahmen von Sachverhaltsermittlung und Rechtsprüfung verdeutlicht. Nachdem relevante strafprozessuale Aspekte vom Referenten beleuchtet wurden, beendete der Referent seinen Vortrag mit den Strafbarkeitsrisiken, die in diesem Rahmen mit anwaltlicher Beratung verbunden sind.

Nach dem Mittagessen folgte der Vortrag von Rechtsanwalt Rüdiger Weidhaas zum Thema „Typische Fehler der Verteidigung in Strafverfahren gegen Ärzte“. Der Referent leitete seinen Vortrag mit der Beantwortung der Frage ein, was die lege artis geschuldete Verteidigerleistung sei, um sodann darauf einzugehen, was im Rahmen von Verteidigung zwingend zu vermeiden ist. Insbesondere den richtigen Umgang mit Zeugen legte der Referent den Anwesenden nahe und untermauerte dies mit Beispielen aus der eigenen Praxis.

Über „Datenschutzverstöße in ambulanten medizinischen Einrichtungen und mögliche Sanktionen“ referierte anschließend Rechtsanwalt Dr. Christian Maus. Der Referent zeigte zunächst die Grundlagen des Datenschutzes im ambulanten Bereich auf und wendete sich dann dem Sanktionensystem bei Verstößen gegen den Datenschutz zu. Dabei ging der Referent insbesondere auf die Rechtsquellen ein – die DS-GVO und das diese flankierende BDSG. Einen besonderen Schwerpunkt stellte dabei die Aufsicht durch die LDI NRW dar. Mit aktuellen Themen und Prüfschwerpunkten der Aufsichtsbehörden im Gesundheitswesen beendete der Referent seinen Vortrag.

Nach anschließender Diskussion und Kaffeepause folgte Rechtsanwalt Dr. Valentin Saalfrank mit dem letzten Vortrag der Tagung mit dem Titel „Aktuelle Apotheken- und arzneimittelrechtliche Fragen mit strafrechtlichem Bezug“. Der Referent ging dabei auf die Herstellung von Arzneimitteln durch die Therapeuten und die Zulassungspflicht von Arzneimitteln ein. Schließlich wendete sich der Referent in seinem zweiten Schwerpunkt dem Bereich der Arzneimittelfälschungen und dem Abrechnungsbetrug zu.

Die Beiträge aller Referenten werden auch in diesem Jahr in einem Tagungsband veröffentlicht, der im NOMOS-Verlag erscheinen wird. Der nächste Medizinstrafrechtstag wird voraussichtlich am 21.11.2020 stattfinden.

Verantwortlichkeit: