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Bericht zum 12. Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag

Am 13. November 2021 veranstaltete das Institut für Rechtsfragen der Medizin gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV zum 12. Mal den Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag im Industrieclub Düsseldorf. Erfreulicherweise konnte die Veranstaltung unter Einhaltung der 2 G-Regel in Präsenz durchgeführt werden. Der Medizinstrafrechtstag bot erneut sechs interessante Vorträge aus Lehre und Praxis sowie eine Plattform für angeregte Diskussionen.

Die Veranstaltung, an der 60 Personen teilnahmen, wurde von Prof. Dr. Helmut Frister eröffnet, der einleitende Worte an die Zuhörerschaft richtete. Prof. Dr. Frank Saliger der Ludwig-Maximilians-Universität München eröffnete die Vortragsreihe mit einem Update im Medizinstrafrecht, in dem er aktuelle Tendenzen und Entscheidungen beleuchtete.

Im Anschluss referierte Rechtsanwalt Prof. Dr. Karl-Heinz Möller, der den Teilnehmerinnen und Teilnehmern strafrechtlich relevante Risiken bei der Gestaltung ärztlicher Kooperationen nahebrachte und vor teils schwer zu entdeckenden Gestaltungsfallen warnte. Vorschlägen zur gesetzlichen Regelung des hochaktuellen Themas der Suizidassistenz widmete sich nach der Mittagspause Prof. Dr. Helmut Frister und gab dabei spannende Anregungen zur Ausgestaltung des Verfahrens zur Überprüfung der Freiverantwortlichkeit des Sterbewilligen.

Rechtsanwalt Johann Schwenn aus Hamburg befasste sich sodann anhand interessanter Einblicke in die Praxis mit dem zunehmend aktuellen Thema der Öffentlichkeitsarbeit des Verteidigers. Hieran schloss sich ein aufschlussreicher Vortrag über die Psychologie in Arztstrafverfahren von Rechtsanwalt Dr. Sebastian Vogel aus Berlin an, der vor allem die Rolle des Priming – der Beeinflussung der Verarbeitung von Reizen durch Worte, Bilder oder Gesten – im Strafprozess herausstellte. Er sensibilisierte dabei nicht nur für dieses Thema, sondern erläuterte auch, wie Anwälte Priming im Prozess zu ihrem Vorteil nutzen können.

Schlussendlich thematisierte Rechtsanwältin Dr. Stephanie Wiege aus München im letzten Vortrag der Veranstaltung anschaulich strafrechtliche Risiken der Fernbehandlung und lieferte dabei wertvolle Hinweise für den Umgang mit den Sonderregelungen zur Coronavirus-Pandemie in der medizinrechtlichen Praxis.

Nach angeregten und spannenden Diskussionen verabschiedete Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Stellpflug, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV, Berlin die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung mit einem freundlichen Schlusswort ins Wochenende.

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