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Bericht zum 13. Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag

Am 12. November 2022 veranstaltete das Institut für Rechtsfragen der Medizin gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV zum 13. Mal den Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag im Industrieclub Düsseldorf. Erfreulicherweise konnte die Veranstaltung wie schon im vergangenen Jahr wieder in Präsenz durchgeführt werden, wodurch sich für die knapp über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer immer wieder die Möglichkeit zum persönlichen Austausch ergab. Der Medizinstrafrechtstag bot in diesem Jahr sieben interessante Vorträge aus Lehre und Praxis sowie erneut eine Plattform für angeregte Diskussionen.

Die Veranstaltung wurde zum Vormittag von Prof. Dr. Helmut Frister eröffnet, der einleitende Worte an die Zuhörerschaft richtete, Referenten und Teilnehmer begrüßte und insbesondere Rechtsanwalt Harald Wostry dankte, der kurzfristig einsprang und das alljährliche Update im Medizinstrafrecht übernahm. In persönlicher Hinsicht merkte Professor Frister an, dass der diesjährige Medizinstrafrechtstag sein letzter als ordentlicher Professor sein werde und begrüßte in diesem Zusammenhang seinen Lehrstuhlnachfolger Prof. Dr. Till Zimmermann, der zum Sommersemester 2023 den Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf übernehmen wird.

Rechtsanwalt Harald Wostry aus Essen eröffnete die Vortragsreihe dann mit dem Update im Medizinstrafrecht, in dem er aktuelle Tendenzen und Entscheidungen der medizinrechtlichen Rechtsprechung beleuchtete. Wostry befasste sich dabei mit dem Pandemiestrafrecht, der Entwicklung der Vermögensdelikte sowie dem Behandlungsgeschehen am Lebensende.

Im Anschluss referierte Prof. Dr. Jens Bülte, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität Mannheim, der den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Bedeutung und Entwicklung der Geldwäschestrafbarkeit gemäß § 261 StGB erläuterte und dabei insbesondere hervorhob, wie weit sich das Strafbarkeitsrisiko wegen Geldwäsche in den letzten Jahren ausgedehnt hat. Dabei ging Professor Bülte auch auf das Zusammenspiel von Geldwäsche und dem Abrechnungsbetrug sowie der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen ein.

Nach der Mittagspause fuhren Prof. Dr. Andreas Spickhoff, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Medizinrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München, sowie Sabine Maur, Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, mit einem Vortragspaar zur Einwilligungsfähigkeit von Jugendlichen fort. Während Professor Spickhoff sich der juristischen Sicht auf die Einwilligungsfähigkeit widmete, referierte Frau Maur über die psychologische Sichtweise. Im interdisziplinären Vergleich wurden sowohl Unterschiede wie auch Gemeinsamkeiten der Beurteilung deutlich. Professor Spickhoff warb in seinem Vortrag für eine rechtsgebietsübergreifende gesetzliche Regulierung der Einwilligungsfähigkeit, um die teils unterschiedlichen Maßstäbe im Zivil- und im Strafrecht zu vereinheitlichen und zog auch die Regelungen im europäischen Ausland zur Rechtsvergleichung heran. Frau Maur beleuchtete insbesondere die praktische Seite der Ermittlung der Einwilligungsfähigkeit und stellte Verfahrensweisen vor, wie in der psychotherapeutischen Praxis mithilfe von Schemata, Aufklärungsbögen und Fragenkatalogen die Einwilligungsfähigkeit von Jugendlichen festgestellt werden kann.

Rechtsanwalt Dr. Rudolf Ratzel aus München befasste sich sodann mit der Strafbarkeit des Verkaufs des Patientenstamms bei Praxisaufgabe nach §§ 299a, 299b StGB unter Berücksichtigung des Urteils BGH VIII ZR 362/19 vom 9. November 2021. Dr. Ratzel stellte den Sachverhalt und den Verfahrensgang vor, nahm die aktuellen Regelungen der DSGVO sowie die Münchener Empfehlungen zur Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht bei Veräußerung einer Arztpraxis in den Blick und gab wertvolle Hinweise für die Beratungspraxis.

Zum Abschluss der Vortragsreihe bildeten Charlotte von der Heyde, Leiterin der Stabsstelle Recht und Compliance am Universitätsklinikum Düsseldorf, und Staatsanwalt Christoph Apostel von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW das zweite Vortragspaar zum Thema Cyber-Angriffe auf Krankenhäuser und Arztpraxen. Anlass hierzu gab ein Cyber-Angriff auf das Universitätsklinikum Düsseldorf, welcher im September 2020 zu einem nahezu vollständigen Ausfall der IT-Systeme führte, wodurch der Klinikbetrieb erheblich beeinträchtigt wurde und das Universitätsklinikum für mehrere Tage von der Notfallversorgung abgemeldet werden musste. Frau von der Heyde schilderte eindrücklich, wie sich der Angriff entwickelte, auf den Klinikbetrieb auswirkte und welche tatsächlichen und rechtlichen Risiken sich dabei aus Betroffenensicht ergaben. Staatsanwalt Apostel beleuchtete die Thematik sodann aus Strafverfolgungssicht, wobei er zunächst die Kölner Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW vorstellte, zur Tätertypologie im Bereich der Cybercrime referierte und das Phänomen der Ransomware, also Schadsoftware zur Erpressung von Lösegeld, erläuterte. Von der Heyde und Staatsanwalt Apostel nahmen Schutz- und Reaktionsmöglichkeiten auf Cyber-Angriffe in den Blick und hoben insbesondere die Bedeutung der Zusammenarbeit von Verfolgungsbehörden und Opferseite hervor.

Nach angeregten und spannenden Diskussionen zu den vielseitigen Vorträgen verabschiedete Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Stellpflug, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV aus Berlin die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung mit einem freundlichen Schlusswort ins Wochenende und dankte allen Beteiligten für einen erneut gelungenen und interessanten Medizinstrafrechtstag.

Das Institut für Rechtsfragen der Medizin möchte sich diesem Schlusswort und Dank anschließen und blickt bereits in Vorfreude auf den 14. Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag im kommenden Jahr. Der Tagungsband zum diesjährigen Medizinstrafrechtstag wird wie üblich im Sommer 2023 erscheinen.

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