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3. Ärzte- und Juristentag am 1.Juli in Düsseldorf

Am Samstag, den 01. Juli 2017 veranstaltete die Deutsche Wirbelsäulengesellschaft mit Unterstützung des Instituts für Rechtsfragen der Medizin der Heinrich-Heine-Universität den 3. Ärzte- und Juristentag zu dem Thema „Medizin im Kontext der Rechtsprechung“. Die Veranstaltung fand bereits zum zweiten Mal an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf statt, nachdem sie im Februar 2016 großen Anklang gefunden hatte.

In allen drei Themenbereichen „Der klinische Fall“, „Zweitmeinung“ und „Verträge“ entwickelten sich rege Diskussionen, die in den Pausen weitergeführt wurden. Insbesondere die anwesenden Ärzte zeigten sich sehr diskutierfreudig und stellten besonders an die juristischen Referenten viele interessierte Fragen.

Zunächst wurden die anwesenden Ärzte und Juristen von Herrn Prof. Dr. Winking und Frau Prof. Dr. Hilbig-Lugani begrüßt.

Der erste Themenkreis „Der klinische Fall“ wurde sodann von Herrn PD Dr. med. Richard Martin Sellei eröffnet. Er zeigte im Rahmen seines Vortrages zur Halsbandscheibenoperation ein blutiges Video, sodass die anwesenden Juristen sogleich einen spannenden Einblick in den Arbeitsalltag eines Chirurgen erhielten.

Im Anschluss beschrieb Herr Dr. med. Thomas Krampulz, wie ein Aufklärungsgespräch zu einer solchen Halsbandscheibenopera-tion in der Praxis abläuft.

Herr Dr. Karl-Heinz Möller stellte schließlich die Anforderungen an eine wirksame Aufklärung aus juristischer Sicht dar und nahm dabei mehrfach Bezug auf die Beiträge seiner Vorredner. Herr Dr. Möller legte zudem dar, warum ein Austausch von Ärzten und Juristen aus seiner Sicht so wichtig für die Weiterentwicklung des Medizinrechts sei.

Einem Sonderfall der Aufklärung widmete sich der Vortrag von Herrn Dr. med. Stefan Hübel, der die Anforderungen an eine Aufklärung nicht deutsch sprechender Patienten beschrieb. Anhand der Darstellung der aktuellen Rechtsprechung zu diesem Thema erläuterte er, wie man für eine wirksame Aufklärung nicht deutsch sprechender Patienten als Arzt vorgehen solle.

Frau Dipl. Psych. Gabriele Schuster gab anschließend einen interessanten Einblick in den Umgang mit eigenen Behandlungsfehlern aus Sicht einer Risikomanagerin. Sie ging dabei insbesondere auf die psychologischen Aspekte ein und stellte so eine für Ärzte und Juristen neue Perspektive dar.

Dr. jur. Ole Ziegler eröffnete den zweiten Themenkreis „Zweitmeinung“ mit einem Vortrag über den rechtlichen Anspruch auf eine Zweitmeinung und ging dabei insbesondere auch auf die Aufklärung über den Anspruch auf eine Zweitmeinung ein.

Im Anschluss stellte Frau Prof. Dr. med. Kirsten Schmieder das Zweitmeinungsportal der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft vor und berichtete von Erfahrungen mit der Zweitmeinung aus der Praxis. Frau Dr. med. Ursula Marshall brachte in ihrem Vortrag schließlich die Sicht einer Krankenkasse ein. Im Ergebnis führe die gesetzliche Regelung zur Einholung einer Zweitmeinung aufgrund der nur vereinzelten Nutzung nicht zu einer Kostensenkung für die Krankenkassen, dennoch wolle sie weiterhin in ihrer Öffentlichkeitsarbeit für die Einholung einer Zweitmeinung durch die Patienten werben.

Der dritte und letzte Themenkreis „Verträge“ wurde von Herrn Generalstaatsanwalt Holger Schütt mit  einem Vortrag zu den staatsanwaltlichen Ermittlungen aufgrund der neu eingeführten Straftatbestände §§ 299a, b StGB eröffnet. In der anschließenden lebhaften Publikumsdiskussion bemängelten die anwesenden Ärzte insbesondere, dass nun befürchtet werden müsse, dass seit Jahren erlaubte und angewandte Praktiken in der Zusammenarbeit von Ärzten nun überprüft werden müssten, um staatsanwaltlichen Ermittlungen zu entgehen.

Herr Ass. Jur. Carsten Dochow beschäftigte sich anschließend mit der Frage, ob die ärztliche Tätigkeit wegen § 299a StGB illegal wird. Er stellte dabei einen Bezug zu berufsrechtlichen Regelungen her und kam zu dem Ergebnis, dass einer großer Teil der von § 299a StGB erfassten Verhaltensweisen bereits vor der Einführung des § 299a StGB in berufsrechtlichen Regelungen verboten war.

Im Anschluss widmete sich der Vortrag von Herrn Dr. jur. Kyrill Makoski den Konsiliar- und Kooperationsverträgen. Er stellte anhand zahlreicher Beispiele dar, wie Kooperationen ausgestaltet werden müssten, um nicht der in §§ 299a, b StGB geregelten Korruptionsstrafbarkeit zu unterfallen.

Als letzter Referent des Tages sprach Herr Prof. Dr. jur. Hendrik Schneider über die angemessene Vergütung und stellte in seinem Vortrag insbesondere die von ihm entwickelte Zweistufentheorie dar, die bereits von Herrn Generalstaatsanwalt Holger Schütt als wichtiges Kriterium für die Anwendung der neuen Korruptionsvorschriften genannt worden war. In seinen Abschiedsworten bedankte Herr Prof Dr. Winking sich bei allen Beteiligten für eine auch in diesem Jahr sehr gelungene Veranstaltung.

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