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4. Ärzte- und Juristentag am 29. September 2018

Auch in diesem Jahr fand der nunmehr 4. Ärzte- und Juristentag, der am 29. September 2018 an der Heinrich-Heine-Universität veranstaltet wurde, wieder großen Anklang. Knapp 90 ärztliche und juristische Teilnehmer zeigten großes Interesse an der Tagung zum Thema „Medizin im Kontext der Rechtsprechung“ der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft (DWG) und des Düsseldorfer Instituts für Rechtsfragen der Medizin (IMR).

Drei große Themenkreise – die Behandlung beschränkt Geschäftsfähiger, die Aufklärung über Behandlungsalternativen und die Verwendung moderner Technologien im Operationssaal – wurden jeweils aus ärztlicher und juristischer Perspektive beleuchtet. Aus anwaltlicher Perspektive wurde außerdem über den richtigen Umgang mit Kritik in Arzt-Bewertungsportalen referiert.

Nach einer kurzen Begrüßung durch Herrn Prof. Dr. med. Michael Winking, Präsident der DWG, und Frau Prof. Dr. jur. Katharina Lugani, Direktorin des IMR an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, eröffnete Herr PD Dr. med. Richard Bostelmann, Leiter der Wirbelsäulenchirurgie am Universitätsklinikum Düsseldorf, den Veranstaltungstag mit einem Vortrag zum ersten Themenkreis, dem Umgang mit Kindern und Jugendlichen, Demenz-Kranken, Bewusstlosen und Schmerzpatienten im klinischen Behandlungsalltag. Er erläuterte die diesbezüglichen Schwierigkeiten einer interessengerechten Einzelfallentscheidung.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Behandlung von beschränkt Geschäftsfähigen erörterte sodann Herr Dr. med. Markus Hofmann, Arzt und Anwalt in der Kanzlei Jorzig Rechtsanwälte. Er stellte heraus, dass es auf die Geschäftsfähigkeit des Patienten nur für den Vertragsschluss hinsichtlich der ärztlichen Behandlung ankomme. Davon zu unterscheiden sei die Einwilligungsfähigkeit des Patienten in Bezug auf die medizinische Behandlung, für die es keine starren Altersgrenzen gebe, sondern die situationsabhängig vom Behandelnden zu beurteilt werden müsse.

Nach einer kurzen Kaffeepause beschrieb der stellvertretene Klinikdirektor und leitende Oberarzt der Neurochirurgischen Universitätsklinik Bochum Herr PD Dr. med. Christoph Brenke auch für die juristischen Teilnehmer sehr anschaulich den Ablauf und die erforderlichen Handlungsschritte bei einer Wirbelsäulenoperation zur lumbalen Stabilisierung, angefangen beim Aufklärungsgespräch, über die Lagerung des Patienten während der Narkose bis hin zur richtigen Platzierung der Schraubimplantate und der anschließenden Nachsorge.

Den zweiten Themenkomplex leitete Frau Prof. Dr. med. Viola Bullmann, Chefärztin für Wirbelsäulenchirurgie im St. Franziskus-Hospital in Köln mit ihrem Vortrag über die Verpflichtung des Wirbelsäulenchirurgen zur Aufklärung über Behandlungsalternativen ein. Sie machte deutlich, dass insbesondere in der Wirbelsäulenchirurgie häufig zahlreiche verschiedene Operations- und Behandlungsmethoden in Betracht kämen. Für den Behandelnden sei es meist schwierig zu beurteilen, welche dieser Vorgehensweisen als aufklärungspflichtige Behandlungsalternative im juristischen Sinne verstanden werden.

Herr Dr. jur. Thomas Wostry, Akademischer Rat auf Zeit und Habilitand am Lehrstuhl von Prof. Dr. Helmut Frister an der HHU Düsseldorf, beantwortete diese Frage mit dem Verweis auf das medizinische Risikopotenzial der Behandlungsarten, das unterschiedlich hoch sein müsse, damit die verschiedenen Methoden im juristischen Sinne als „echte“ Alternativen angesehen würden. Dies gelte nach neueren Tendenzen in der Rechtsprechung selbst dann, wenn es nur um verschiedene Zugangswege zum Operationsgebiet gehe, solange diese unterschiedlich risikobehaftet seien.

 

 

Die gemeinsame Mittagspause bot Gelegenheit für eine Fortsetzung des fachlichen Austauschs zwischen Medizinern und Juristen, der bereits in den regen Diskussionen zu den einzelnen Themenblocks begonnenen worden war. Davon abgesehen konnten sich die Teilnehmer am Buffet für das letzte Drittel des Veranstaltungstages stärken.

Anschließend begann der Schirmherr Prof. Dr. med. Michael Winking den dritten Themenblock mit einem Überblick über die technische Entwicklung im Operationssaal. Wo man Anfang des 20. Jahrhunderts noch mitten im Hörsaal, umringt von hunderten Studenten in einem wenig sterilen operierte und noch vor wenigen Jahrzehnten an heißen Sommertagen die Fenster öffnete, sei heutzutage teilweise nur noch ein Operationsroboter und eine OP-Schwester im unmittelbaren Kontakt mit dem narkotisierten Patienten. Der Operateur bediene den Roboter abseits des Operationsfeldes. Abgesehen von der hohen Sterilität habe dies vor allem den Vorteil maximaler Präzision unter Ausschaltung des Tremors des Operateurs.

Auch die Rechtsprechung habe auf diesen technischen Fortschritt im Operationssaal zu reagieren, durch den sich neue Fragestellungen ergäben, so die Anschlussrednerin Frau Dr. jur. Regine Cramer, Rechtsanwältin in der Kanzlei Schmidt, von der Osten & Huber. Sie veranschaulichte ihre Ausführungen anhand aktueller Entscheidungen.

Zuletzt schilderte Herr Dr. jur. Christian Maus, der in der Kanzlei Möller & Partner tätig ist, aus anwaltlicher Perspektive den richtigen Umgang mit Kritik in Bewertungsportalen und gab Handlungsempfehlungen für die anwesenden Ärzte. Die virale Bewertungskultur mache auch vor den Medizinern nicht Halt. Auch wenn dadurch eine wünschenswerte Leistungstransparenz im Gesundheitswesen gefördert werde, sei die sich auch wirtschaftlich manifestierende Gefahr ungerechtfertigter Kritik auf Google, Jameda, Sanego und Co. nicht von der Hand zu weisen. Die Rechte der betroffenen Ärzte müssten jedoch im Einzelfall mit den Rechten der Portalbetreiber abgewogen werden. Bei Beanstandung einer Kritik durch den Arzt habe der BGH den Portalbetreibern strenge Prüfpflichten auferlegt, die auf die Ermittlung und Bewertung des Sachverhalts und die Plausibilität der Rezension abzielen. Eine Unterlassungsklage des betroffenen Arztes sei nach wie vor nur als ultima ratio zu empfehlen.

Herr Prof. Dr. Winking und Frau Prof. Dr. Lugani bedankten sich im Anschluss bei den diesjährigen Referenten sowie bei den Teilnehmern für ihr zahlreiches Erscheinen und eine abermals gelungene Veranstaltung. Sie stellten in Aussicht, dass der Ärzte- und Juristentag auch im kommenden Jahr wieder stattfinden werde.

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