Am 08. November 2014 fand der 5. Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag im Industrie-Club Düsseldorf statt. Die gemeinsame Veranstaltung des Instituts für Rechtsfragen der Medizin Düsseldorf und der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DeutschenAnwaltVerein stieß auch in diesem Jahr auf ein reges Interesse.
Zu strafrechtlichen Risiken in der Chefarztambulanz referierte im Auftakt Rechtsanwalt Dr. Alexander Dorn, Mainz. Er stellte den Begriff der Chefarztambulanz vor, thematisierte die Ermächtigung gemäß § 116 SGB V und referierte zu den Problemkreisen, die sich aus einer Verletzung der persönlichen Leistungspflicht des Chefarztes ergeben können.
Professor Dr. Michael Lindemann, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, Universität Bielefeld, trug zur strafrechtlichen Haftung von Entscheidungsträgern im Krankenhaus vor. Sein Vortrag umfasste die Rahmenbedingungen moderner Klinikorganisation im Spannungsfeld zwischen Ökonomisierung und Patientensicherheit, zeigte empirische Forschungsergebnisse zu Organisationsmängeln auf und bot anhand aktueller Rechtsprechung Einblicke in die Grundlagen der Haftung der Leitungsebene im Krankenhaus.
Mit den Grundbedingungen einer strafrechtlichen Regulierung aus kriminologischer Sicht in Bezug auf die Korruption im Gesundheitswesen befasste sich Professor Dr. Ralf Kölbel, Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie, Ludwig-Maximilians-Universität München. Sein Vortrag beleuchtete die Strukturen von Korruption im Gesundheitswesen und lotete die Möglichkeiten und Grenzen strafrechtlicher Verhaltenssteuerung unter den Akteuren des Gesundheitssystems aus.
Im Mittelpunkt der Überlegungen zur Ausgestaltung des zukünftigen § 299a StGB von Professor Dr. Helmut Frister, Institut für Rechtsfragen der Medizin Düsseldorf und Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, standen die bis November 2014 vorliegenden Entwürfe zu einem neuen Korruptionstatbestand für das Gesundheitswesen. Der Vortrag unterzog die vorliegenden Entwürfe einer kritischen Würdigung, zeigte Problemlagen auf und bot eigene Lösungen und Vorschläge für eine künftige Normierung.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Summerer, Nachmann Rechtsanwälte, München, behandelte das Thema „Der Fall Claudia Pechstein im Lichte des neuen (geplanten) Anti-Doping-Gesetzes“. Sein Referat zeigte die wesentlichen Züge der nationalen und internationalen Sportgerichtsbarkeit auf, schilderte den Gang des Verfahrens im Fall Claudia Pechstein und beleuchtete die Themen des Dopings und der Doping-Verfahren im Lichte einer möglichen Anti-Doping-Gesetzgebung.
Rechtsanwalt Dr. Matthias Dann, LL.M., Wessing & Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf, stellte Strafrechtliche Brennpunkte in Laborverfahren vor. Der Vortrag umfasste die Grundlagen der Abrechnung von Speziallaborleistungen, warf Fragen der Auslegung der GOÄ auf, unterzog die aktuelle Rechtsprechung zum Abrechnungsbetrug einer kritischen Würdigung und erörterte Möglichkeiten der Praxis zur Argumentation in Laborverfahren.
Das Schlusswort sprach Rechtsanwalt Dr. Rudolf Ratzel, Ratzel Rechtsanwälte, München. Die Beiträge der Referenten werden gesondert veröffentlicht.