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6. Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag

Am 14.11.2015 fand der von der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen AnwaltVerein und dem Düsseldorfer Institut für Rechtsfragen der Medizin gemeinsam ausgerichtete 6. Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag statt. Auch in diesem Jahr befassten sich Referenten aus Wissenschaft und Praxis mit den Brennpunkten des Gesundheits- und Arztstrafrechts.

Professor Dr. Jochen Taupitz, Mannheim, gab den Auftakt mit einem Vortrag zum Thema „Selbstbestimmung im Sterben – Fürsorge zum Leben. Ein Gesetzesvorschlag zur Regelung des assistierten Suizids“. Der Referent griff in seinem Vortrag die im Jahr 2015 intensiv geführte Diskussion auf, nachdem der Bundestag am 06.11.2015 einen Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung unverändert angenommen hatte. Der von Taupitz vorgestellte Gesetzesvorschlag sieht eine grundsätzliche Strafbarkeit der Beihilfe zur Selbsttötung in einem § 217 StGB-E vor, welcher – so der Vorschlag – Ausnahmeregelungen für Angehörige und Nahestehende sowie für Ärzte gegenübergestellt werden sollten.

Professor Dr. Hartmut Kreß, Bonn, trug einen „ethische[n] Kommentar zur juristischen Diskussion über die Regelung des assistierten Suizids“ vor. Er diagnostizierte in der jüngeren Gesetzgebung zur Biomedizin eine durchaus restriktive Tendenz. Sein Vortrag befasste sich aus ethischer Sicht mit dem Thema der Sterbehilfe und den in diesem Zusammenhang auftretenden aktuellen Herausforderungen für das Gesetzgebungsverfahren.

Rechtsanwalt Dr. Valentin Saalfrank, Köln, referierte über „[d]ie Bedeutung der Urteile des 5. Strafsenats des BGH vom 10. Dezember 2014 für die Strafbarkeit von Apothekern bei der Abrechnung von Zytostatika“. Sein Vortrag umfasste sowohl die Grundlagen der Zytostatikaversorgung in Deutschland als auch die betrugsstrafrechtlichen Folgen der besprochenen Entscheidungen für die Praxis.

Rechtsanwalt Dr. Rudolf Ratzel, München, widmete sich in seinem Vortrag der Frage „§ 299a StGB – was bleibt erlaubt?“. Der Referent erläuterte zunächst den Anwendungsbereich der in dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen enthaltenen §§ 299a, 299b StGB-E und skizzierte sodann zahlreiche Fallkonstellationen aus der Praxis, in denen die Anwendung dieser Normen und die daraus resultierenden Strafbarkeitsrisiken aufgezeigt wurden.

Rechtsanwalt Nurettin Fenercioglu, LL.M. (Medizinrecht), Referatsleiter im Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., Köln, berichtete in seinem anschließenden Vortrag über „Möglichkeiten und Grenzen der Betrugsbekämpfung in der PKV“. Der Vortrag thematisierte typische Erscheinungsformen des Abrechnungsbetruges und die ihm Rahmen der PKV ergriffenen und künftig zu ergreifenden Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung.

Schließlich referierte Rechtsanwalt Rüdiger Weidhaas, Bad Dürkheim/Weinstraße, zur „Verständigung in Arztstrafverfahren“. Der Referent befasste sich darin mit historischen und aktuellen Problemstellen der Verständigung und erläuterte die Möglichkeiten und Grenzen einer Verständigung im arztstrafrechtlichen Verfahren.

Die Beiträge aller Referenten werden auch in diesem Jahr in einem Tagungsband veröffentlicht, der im NOMOS-Verlag erscheinen wird.

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