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7. Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag

Am 12.11.2016 fand der von der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein und dem Düsseldorfer Institut für Rechtsfragen der Medizin gemeinsam ausgerichtete 7. Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag statt. Auch in diesem Jahr befassten sich die Referenten mit den Brennpunkten des Gesundheits- und Arztstrafrechts, wobei die Veranstaltung mit über 100 Anmeldungen aus Wissenschaft und Praxis wieder einmal gut besucht war.

Den Anfang machte Dr. Thomas Wostry mit seinem Beitrag „Update im Medizinstrafrecht – Entscheidungen, Tendenzen“. Der Referent zeigte anhand einer Vielzahl von neuen Gesetzen einen gesetzgeberischen Trend zu mehr Transparenz und Kontrolldichte im Bereich des Gesundheitswesens auf, bevor er sich speziell dem Abrechnungsbetrug, der Vertragsarztuntreue und der Geldwäsche zuwendete.

Nach anschließender Diskussion erfolgte im Plenum ein Erfahrungsaustausch über die neuen §§ 299a, 299b StGB. Teilnehmer aus verschiedenen Bundesländern berichteten, dass schon erste Ermittlungsverfahren bekannt seien. Schon in näherer Zukunft sei jedoch mit einer noch deutlich höheren Zahl von Fällen zu rechnen. Als besonders problematisch und für die Beratungspraxis relevant wurden bestehende Altverträge zwischen Kliniken und kooperierenden Ärzten beurteilt.

Vor dem Mittagessen trug dann RiOVG Münster Prof. Dr. Herbert Willems zu „Das Verfahren vor den Heilberufsgerichten – insbesondere der berufsrechtliche Überhang“ vor. Willems betonte, dass die Länder kraft ihrer Zuständigkeit für das berufsgerichtliche Verfahren verschiedene Anforderungen an den berufsrechtlichen Überhang herausgebildet haben. Der Referent bekräftigte seine Aussagen mit einer Fülle von Fallbeispielen aus der berufsgerichtlichen Praxis und endete mit der Bemerkung, dass die Entscheidungen aus Gründen der Transparenz und Rechtssicherheit ausführlicher als heute begründet werden sollten, wobei die Rechtsprechung diesbezüglich aber auf einem guten Weg sei.

Im Nachmittagsteil der Veranstaltung berichtete Dr. Stephan Meseke vom GKV-Spitzenverband Bund über „Die Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen aus der Perspektive der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung“. Meseke belegte anhand einer Reihe von Statistiken, dass insbesondere die Pflegeversicherung anfällig für vermögenschädigendes Fehlverhalten ist und deshalb oft zu Unrecht aus dem medizinstrafrechtlichen Fokus gerückt wird. Auch berichtete der Referent, dass durch gesetzliche Neuerungen die letzten schweren Geburtsfehler der §§ 197a SGB V, § 47a SGB XI beseitigt wurden, weshalb heute eine effektivere Korruptionsbekämpfung als früher möglich sei. Der Beitrag endete mit einem rechts- und gesundheitspolitischen Ausblick, bei dem auch der Schutz von Whistleblowern in Deutschland thematisiert wurde.

Über „Aktuelle Probleme der Organspende und Organtransplantation“ referierte anschließend Prof. Dr. Hans Lilie. Er berichtete über die Arbeit in der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer und zeigte anhand einer Grafik auf, dass der Transplantationsskandal nicht alleinige Ursache für die zurückgehende Spendebereitschaft in der Bevölkerung sei. Sodann schilderte er den Entstehungsprozess der die Organtransplantation betreffenden Richtlinien, der als Reaktion auf in der verfassungsrechtlichen Literatur zum Teil geäußerte Kritik heute insbesondere durch frühe und umfassende öffentliche Beteiligung gekennzeichnet sei.

Nach anschließender Diskussion und Kaffeepause folgte von Prof. Dr. Michael Tsambikakis der letzte Vortrag der Tagung mit dem Titel „Durchsuchung und Beschlagnahme in medizinischen Einrichtungen – rechtliche Voraussetzungen und Empfehlungen für die Praxis“. Nachdem der Referent kurz die einschlägigen Normen der StPO erläuterte, wurden verschiedene Konstellationen und die jeweils in Betracht kommenden Beschlagnahmeverbote dargestellt. Der Beitrag schloss mit wichtigen Hinweisen für die anwaltliche Praxis, in denen insbesondere zur Sprache kam, wie das Mandantenvertrauen bestmöglich gewahrt werden könne.

Die Beiträge aller Referenten werden auch in diesem Jahr in einem Tagungsband veröffentlicht, der im NOMOS-Verlag erscheinen wird.

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